EU-Initiativen

Was tut die EU für den Datenschutz?

Hintergrund:
Damit überhaupt US-Amerikanische Firmen auf Daten von EU-Bürgern zugreifen können gab es seit dem Jahr 2000 zwischen den USA und der EU das sog. Save-Harbor-Abkommen (bzw. den Save-Harbour-Pakt) – eine informelle Absprache im Bereich des Datenschutzrechts. Wer mehr über das Safe-Harbor-Abkommen wissen möchte, möge den entsprechenden Beitrag in Wikipedia lesen.
Durch die Klage von Max Schrems (Österreichischer Jurist – noyb.eu) wurde Safe Harbor vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 6. Oktober 2015 für ungültig erklärt (Schrems-I Urteil).
Das Nachfolgeabkommen „Privacy Shield“ wurde ebenfalls durch eine Klage von MaxSchrems durch den EuGH am 16.07.2020 gekippt (Schrems-II Urteil).

Unabhängig von der Neufassung eines nach EU-Datenschutzrecht und DSGVO-konformen Datenabkommens zwischen der EU und den USA arbeitet die EU derzeit an einem Gestzespaket, um die Macht der großen Internetkonzerne wie Google, Facebook oder Amazon zu beschränken.
Das Gesetzespaket, an dem ganze Abteilungen in Brüssel (auch während der Pandemiezeit hindurch) arbeiten, trägt den Namen „Gesetz über digitale Dienste“, bzw. im Englischen: Digital Services Act.

Auf was zielt das Gesetzespaket „Digital Service Act“ ab?

Folgendes soll sich ändern:

  • Besserer Schutz der Verbraucher/innen und ihrer Grundrechte im Internet
  • Schaffung eines leistungsfähigen bzw. klaren Transparenz- und Rechenschaftsrahmens für Online-Plattformen
  • Förderung von Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt

Im Einzelnen bedeutet dies konkret:

    • Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Waren, Dienstleistungen oder Inhalte im Internet mit einem Mechanismus, der Nutzerinnen und Nutzern das Kennzeichnen solcher Inhalte erlaubt und Plattformen die Zusammenarbeit mit „vertrauenswürdigen Hinweisgebern“ ermöglicht
    • Neue Vorschriften für die Rückverfolgbarkeit gewerblicher Nutzer auf Online-Marktplätzen, um Verkäufer illegaler Waren leichter aufspüren zu können
    • Wirksame Schutzvorkehrungen für die Nutzer mit der Möglichkeit, Entscheidungen der Plattformen zur Moderation von Inhalten anzufechten
    • Erhöhung der Transparenz von Online-Plattformen in unterschiedlichen Bereichen, unter anderem bei für Vorschläge verwendeten Algorithmen
    • Verpflichtungen für sehr große Plattformen, den Missbrauch ihrer Systeme zu verhindern, indem sie risikobasierte Maßnahmen ergreifen und ihr Risikomanagementsystem von unabhängiger Seite prüfen lassen
    • Zugriff für die Forschung auf die Kerndaten größerer Plattformen, um das Fortschreiten von Online-Risiken nachvollziehen zu können
    • Eine Beaufsichtigungsstruktur, die der Komplexität des Online-Raums gerecht wird: Die Hauptrolle kommt den Mitgliedstaaten zu – sie werden dabei von einem neuen Europäischen Gremium für digitale Dienste unterstützt. Bei sehr großen Plattformen übernimmt die Kommission eine erweiterte Überwachung und Durchsetzung.

(Quelle: https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-services-act-ensuring-safe-and-accountable-online-environment_de)

Einzelheiten über den Digital Service Act können Sie im „Gesetz über digitale Dienste“ auf den Seiten der EU nachlesen.

bzw. hier: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/digital-services-act-package

 

Ein erster Lichtblick – die Einigung zu einer neuen, globalen Steuerreform für multinationale Unternehmen

Im Juli 2021 haben sich die G20 Staaten auf eine globale Unternehmenssteuerreform geeinigt:

„Die G20 haben sich darauf geeinigt, dass Besteuerungsrechte neu verteilt werden, was bedeutet, dass die weltweit größten Unternehmen künftig überall dort Steuern zahlen müssen, wo sie Umsätze erwirtschaften. Gleichzeitig soll ein weltweiter effektiver Mindeststeuersatz von nicht weniger als 15 Prozent dazu beitragen, aggressive Steuerplanung einzudämmen und dem Wettbewerb um die niedrigsten Körperschaftsteuersätze ein Ende zu setzen.“

https://ec.europa.eu/germany/news/20210712-gerechtere-besteuerung_de

Diese Einigung könnte Signalcharakter haben. Sie ist eine richtungsweisende und weitreichende Entscheidung.
Zum erstenmal könnten Internet-Großkonzerne global zur Kasse gebeten werden und nicht nur im Land ihres Firmensitzes.

Diese Einigung lässt hoffen, dass es demnächst auch weitreichende Entscheidungen in Bezug auf die Datenschutzrichtlinien geben wird.